UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
340
AG Ebersberg
22.02.1994
Der Angeklagte ist schuldig eines Vergehens der Dienstflucht und wird hierwegen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen , der Tagessatz zu 65,– DM, sowie zu den Kosten des Verfahrens verurteilt.