ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
340 AG Ebersberg 22.02.1994 Der Angeklagte ist schuldig eines Vergehens der Dienstflucht und wird hierwegen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen , der Tagessatz zu 65,– DM, sowie zu den Kosten des Verfahrens verurteilt.