ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
521 LG Potsdam 06.12.1996 Das Verfahren wird endgültig eingestellt, nachdem der Angeklagte seiner Verpflichtung aus dem Beschluß des Landgerichts Potsdam vom 06. Dezember 1996 nachgekommen ist. Die Kosten des Verfahrens fallen der Landeskasse zur Last. Seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.
494 AG Zossen 10.06.1996 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht in einem Fall und Gehorsamsverweigerung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.