UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
469
AG Remscheid
24.01.1996
Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens gemäß § 16 WStG zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.