UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
353
LG Bremen
20.07.1994
Im Hinblick auf die schwierigen Strafzumessungserwägungen ist im Fall der “Totalverweigerung” in aller Regel die Mitwirkung eines Verteidigers geboten.