ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
741 AG Dresden 27.06.2000 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.