ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
334 AG B-Tiergarten 25.05.1994 Der Angeklagte wird wegen Wehrdienstentziehung in Tatmehrheit mit Zivildienstentziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 (sechs) Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.
335 AG B-Tiergarten 25.05.1994 Der Angeklagte wird wegen Wehrdienstentziehung in Tatmehrheit mit Zivildienstentziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 (sechs) Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.