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334
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AG B-Tiergarten
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25.05.1994 |
Der Angeklagte wird wegen Wehrdienstentziehung in Tatmehrheit mit Zivildienstentziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 (sechs) Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.
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335
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AG B-Tiergarten
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25.05.1994 |
Der Angeklagte wird wegen Wehrdienstentziehung in Tatmehrheit mit Zivildienstentziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 (sechs) Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.
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