ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
352 LG Bremen 20.07.1994 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichtes Bremen vom 16. 06. 1993 dahin geändert, daß der Angeklagte wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,– DM verurteilt wird. Im übrigen wird die Berufung verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Angeklagte, jedoch wird die Gebühr um 1/3 ermäßigt. Von den notwendigen Auslagen des Angeklagten ...