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355
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LG Bremen
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17.08.1994 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 09.02.1994 dahin abgeändert, daß der Angeklagte wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je DM 40, verurteilt wird. Im übrigen wird die Berufung verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten der Berufung, jedoch wird die Verfahrensgebühr um die Hälfte ermäßigt. Von den notwendigen Auslagen des Angekla...
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