ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
734 LG Itzehoe 12.07.1999 Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Itzehoe vom 15. Januar 1996 wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die Auslagen des Angeklagten trägt, verworfen.
465 AG Itzehoe 15.01.1996 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
463 AG Itzehoe 04.01.1996 Der Antrag des Angeklagten auf Zulassung der Herren B. und S. als weitere Wahlverteidiger wird zurückgewiesen.