ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
357 AG B-Tiergarten 18.08.1994 Der Angeklagte ist des unerlaubten Entfernens vom Zivildienst schuldig. Ihm wird die Auflage gemacht, 4 (vier) Freizeitarbeiten nach näherer Bestimmung durch die Jugendgerichtshilfe abzuleisten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.