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LG Frankfurt a.M.
/ Anm. Cornelius Nestler-Tremel
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15.05.1986 |
Zur Fortsetzung eines Hochschulstudiums kann Freigang gem. § 39 StVollzG gestattet werden. Das Ziel der sozialen Integration des Gefangenen geht der Sicherung der Allgemeinheit vor. Es ist nicht sachgerecht und daher ermessensfehlerhaft, einen „Totalverweigerer“ zur Abschreckung von Nachahmungstätern und wegen des mangelnden Verständnisses der übrigen rechtstreuen Bevölkerung „für eine solche B...
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