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LG Berlin
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01.02.1995 |
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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