ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
623 LG Berlin 30.07.1998 Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.