UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
339
LG Berlin
22.12.1993
Die Berufung wird verworfen. Die Landeskasse Berlin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.