ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
697 LG Berlin 14.10.1998 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 14. Januar 1997 dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60,– DM verurteilt wird. Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.