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646
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KG Berlin
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21.12.1998 |
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Juli 1998 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu vier Monaten Strafarrest verurteilt wird, dessen Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die weitergehende Revision des Angeklagten gegen das genannte Urteil wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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