UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
758
LG Berlin
07.05.2001
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse Berlin.
747
AG B-Tiergarten
31.10.2000
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Landeskasse Berlin auferlegt.