ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
271 AG Essen 24.07.1991 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20,– DM kostenpflichtig verurteilt. Die Geldstrafe kann in monatlichen Raten von 100,– DM gezahlt werden. Die erste Rate ist zwei Wochen nach Erhalt der Kostenrechnung fällig. Kommt der Angeklagte mit der Zahlung einer Rate länger als zwei Wochen in Rückstand, wird der gesamte Restbetrag sof...