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761
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LG Hamburg
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18.05.2001 |
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 03. 11.2000 aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagten trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
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666
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AG HH-Harburg
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03.11.2000 |
Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Betroffenen.
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737
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AG HH-Harburg
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16.05.2000 |
Das Hauptverfahren wird eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg vom 25.01.2000 zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Hauptverhandlung soll hier vor dem Strafrichter stattfinden. B. und E. wird die Genehmigung zur Verteidigung des Angeklagten erteilt, § 138 Abs. 2 StPO.
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