UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
711
AG Leipzig
03.12.1999
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.
690
AG Leipzig
30.09.1999
F. und E. werden als Verteidiger des Angeklagten zugelassen , gemäß §§ 137, 138 Abs. 2 StPO.