ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
711 AG Leipzig 03.12.1999 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.
690 AG Leipzig 30.09.1999 F. und E. werden als Verteidiger des Angeklagten zugelassen , gemäß §§ 137, 138 Abs. 2 StPO.