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367
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BVerwG
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04.11.1994 |
Eine Gewissensentscheidung im Sinne des § 15a ZDG ist nur gegeben, wenn der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen den Zivildienst auch im Friedensfall als mit seiner innersten Überzeugung unvereinbar ablehnt. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. Oktober 1992 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an da...
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