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505
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AG Gifhorn
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10.09.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu vier Monaten Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Der wegen der Tat erlittene Disziplinararrest wird angerechnet.
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