|
432
|
LG Dresden
|
08.09.1992 |
Das Urteil des Militärgerichts Dresden vom 09.11.1970 – S 229/70 MG-Dr – wird bezüglich des Betroffenen aufgehoben. Der Betroffene wird rehabilitiert. Der Betroffene hat für die aus dem Freiheitsentzug vom 04.11.1970 bis 30.04.1972 entstandenen Nachteile Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen. Die dem Betroffenen im Rehabilitierungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Staatsk...
|