|
719
|
AG Meldorf
|
01.02.2000 |
Der Angeklagte wird wegen Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
|
|
657
|
AG Meldorf
|
09.02.1999 |
Der Angeklagte hat sich wegen Gehorsamsverweigerung in vier Fällen schuldig gemacht. Die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt dieser selbst.
|
|
597
|
AG Meldorf
|
12.03.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Auf diese Strafe ist der erlittene Disziplinararrest von 42 Tagen anzurechnen. Im übrigen wird er freigesprochen. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen im Umfang seiner Verurteilung; im übrigen...
|
|
575
|
AG Meldorf
|
04.12.1997 |
Der Antrag auf Zulassung als Wahlverteidiger vom 27.10.1997 wird zurückgewiesen.
|
|
407
|
AG Meldorf
|
01.06.1995 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht sowie wegen Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auf diese Strafe ist der erlittene Disziplinararrest von 63 Tagen anzurechnen. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
|