ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
494 AG Zossen 10.06.1996 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht in einem Fall und Gehorsamsverweigerung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.