ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
422 LG Bad Kreuznach 08.08.1985 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Jugendschöffengerichts bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein vom 26.04.1985 aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten und seine notwendigen Auslagen in beiden Instanzen zu tragen.