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LG Bad Kreuznach
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08.08.1985 |
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Jugendschöffengerichts bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein vom 26.04.1985 aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten und seine notwendigen Auslagen in beiden Instanzen zu tragen.
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