ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
255 Truppendienstgericht Nord / Anm. Volker P. Peterson 14.04.1982 Die irrige Vorstellung, aufgrund einer “Totalverweigerung” werde nach einer 3-maligen Arrestverbüßung von jeweils 21 Tagen mehr oder minder eine automatische Entlassung aus der Bundeswehr erfolgen, steht der Verhängung und Vollstreckung eines 4. Disziplinararrestes nicht entgegen.