ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
302 AG B-Tiergarten 29.07.1993 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40,00 DM verurteilt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 400,00 DM, beginnend ab Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Kommt er mit einer Rate in Verzug, wird die gesamte Strafe fällig. Er trägt die Kosten des Verfahrens.
271 AG Essen 24.07.1991 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20,– DM kostenpflichtig verurteilt. Die Geldstrafe kann in monatlichen Raten von 100,– DM gezahlt werden. Die erste Rate ist zwei Wochen nach Erhalt der Kostenrechnung fällig. Kommt der Angeklagte mit der Zahlung einer Rate länger als zwei Wochen in Rückstand, wird der gesamte Restbetrag sof...