ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
556 LG Bielefeld 04.08.1995 Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die auch durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.