ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
493 AG Wolfsburg 30.05.1996 Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Zivildienstgesetz zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80,– DM verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens.