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AG Meldorf
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01.02.2000 |
Der Angeklagte wird wegen Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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