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OLG Zweibrücken
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18.12.1995 |
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 1. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 3. August 1995 im Rechtsfolgenausspruch mit den dazu getroffenen Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Kleine Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfa...
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