ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
543 LG Berlin 06.06.1997 Das angefochtene Urteil wird im Strafausspruch dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80,00 DM verurteilt wird. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten hierdurch erwachsenen notwendigen Auslagen fallen zu einem Drittel dem Angeklagten und zu zwei Dritteln der Landeskasse zur Last.
385 LG Berlin 14.03.1995 Die Berufung wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.