ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
401 AG Nauen 27.04.1995 Der Angeklagte ist des Vergehens der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50,00 DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.