ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
327 AG Brandenburg 02.03.1994 Der Angeklagte wird unter Einbeziehung des Urteils des Kreisgerichts Brandenburg vom 03.02.1993 (4 Ds 486/92, 20 Js 466/92) wegen Fahnenflucht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten und wegen fortgesetzter Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafen wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen hat...