UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
684
LG Berlin
13.08.1999
Das Verfahren wird nach § 153 Abs. 2 StPO auf Kosten der Landeskasse Berlin eingestellt ; seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst.