ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
646 KG Berlin 21.12.1998 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Juli 1998 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu vier Monaten Strafarrest verurteilt wird, dessen Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die weitergehende Revision des Angeklagten gegen das genannte Urteil wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
532 LG Berlin 05.03.1997 Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Er hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
385 LG Berlin 14.03.1995 Die Berufung wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.