ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
521 LG Potsdam 06.12.1996 Das Verfahren wird endgültig eingestellt, nachdem der Angeklagte seiner Verpflichtung aus dem Beschluß des Landgerichts Potsdam vom 06. Dezember 1996 nachgekommen ist. Die Kosten des Verfahrens fallen der Landeskasse zur Last. Seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.