ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
617 LG Dortmund 12.06.1998 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 03.02.1998 dahin abgeändert, daß der Angeklagte wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die ihm entstandenen notwendigen Auslagen.
570 AG Gifhorn 16.10.1997 Der Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse freigesprochen, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat.