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LG Hannover
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05.07.1994 |
Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird daß angefochtene Urteil dahin geändert, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten und 2 Wochen unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt wird. Die Kosten des Verfahrens trägt zu 3/4 der Angeklagte, zu 1/4 die Landeskasse, die auch dem Angeklagten in diesem Umfang die notwendigen Auslag...
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