UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
721
AG Dresden
08.02.2000
Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht. Er wird daher zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20,– DM verurteilt. Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte zu tragen.