ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
336 AG Herzberg 19.09.1991 Der Angeklagte hat sich einer Dienstflucht schuldig gemacht. Unter Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes wird dem Angeklagten aufgegeben, 30 Wochen gemeinnützige Arbeit zu leisten. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Verfahrenskosten aufzuerlegen; seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst.