ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
597 AG Meldorf 12.03.1998 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Auf diese Strafe ist der erlittene Disziplinararrest von 42 Tagen anzurechnen. Im übrigen wird er freigesprochen. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen im Umfang seiner Verurteilung; im übrigen...
575 AG Meldorf 04.12.1997 Der Antrag auf Zulassung als Wahlverteidiger vom 27.10.1997 wird zurückgewiesen.