ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
638 AG Gifhorn 17.11.1998 Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, die auch seine notwendigen Auslagen trägt.
570 AG Gifhorn 16.10.1997 Der Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse freigesprochen, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat.