ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
734 LG Itzehoe 12.07.1999 Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Itzehoe vom 15. Januar 1996 wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die Auslagen des Angeklagten trägt, verworfen.
484 LG Neubrandenburg 30.04.1996 Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens werden dem Angeklagten auferlegt, jedoch werden die Gebühren des gesamten Rechtsmittelverfahrens um 1/3 ermäßigt. Die Staatskasse trägt in Höhe von 1/3 auch die dem Angeklag...