ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
418 OLG Düsseldorf 08.08.1984 Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen. Die Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von DM 210,– durch das Amtsgericht Düsseldorf bleibt aufrechterhalten.