ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
437 LG Frankenthal 03.08.1995 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 21. März 1995 wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Angeklagte zu tragen.