ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
424 OLG Celle 10.12.1985 Das angefochtene Urteil des LG Göttingen wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Göttingen zurückverwiesen.