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704
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LG Bautzen
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11.11.1999 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Hoyerswerda vom 17. August 1999 dahingehend geändert, daß er zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Im übrigen wird die Berufung des Angeklagten als unbegründet verworfen. Der Staatskasse fallen die Kosten des Rechtsmittels des Angeklagten und ...
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