ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
649 AG Dresden 14.01.1999 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.